„Club-Deals“ im Aufwind
Nach dem jahrelangen Run auf Immobilien sind vor allem kleinere und mittlere Objekte und Projekte mittlerweile Mangelware. Zum Verkauf stehende Immobilien finden sich am ehesten noch im Mehrfamilienhaus- und im Gewerbebereich. Die nötigen Investitionssummen würden die meisten Privatanleger allerdings überfordern. Um dennoch an solchen Objekten und Projekten partizipieren zu können, bieten sich „Club-Deals“ an, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Dabei bündeln mehrere Anleger ihre Kräfte und stemmen damit Großvorhaben, die sonst nur institutionellen Investoren vorbehalten blieben. Neben Großimmobilien kommen dafür beispielsweise auch Solarparks und andere Kraftwerke infrage.
Da man in einem solchen „Club“ prinzipiell für längere Zeit gebunden bleibt und alle mitreden dürfen, ist es wichtig, sich die Partner sorgfältig auszusuchen. Ihre Interessen sollten gleichgerichtet sein, damit das Co-Investment nicht im Streit und mit Verlusten endet. Zu vermeiden ist zudem, dass die Investorengruppe unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fällt, denn das kann teuer werden. Die Poolvertragsgestaltung sollte in jedem Fall Profis übertragen werden, hier lauern nämlich einige Fallstricke.
Vorteilhaft ist wiederum das Regelwerk des KAGB für den “Club” gerade dann, wenn große Investitionen gemeinsam mit Institutionellen Anlegern durchgeführt werden können. Solche Angebote bestehen sogar mit Laufzeiten um die 3 Jahre und lukrativem Chance-/ Risikoprofil.