Goldhandel soll schärfer reguliert werden
Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine Rendite einstreichen, die durch Handels- und Nebengeschäfte ermöglicht werden soll. Leider fördert die Praxis aber immer wieder Skandale zutage.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen bezweifeln Verbraucherschützer. Für Privatanleger ist dies aber doch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man sich sein Gold nicht physisch ausliefern lässt und damit den alleinigen Zugriff hat.